Rechtschutzversicherung als Werbungskosten angeben
Bei der Steuererklärung kann man die Rechtschutzversicherung nicht als Sonderausgaben ansetzen. Jedoch haben viele einen kompletten Rechtschutz für: Verkehr, Privat+Familie und Beruf. Die Kosten für den Berufsrechtschutz kann man als Werbungskosten bei der Anlage N geltend machen. Da der genaue Betrag für den Berufsrechtschutz meistens nicht angegeben ist, nimmt man (bei der Konstellation Verkehr/Privat/Beruf) ein Drittel der Rechtschutzversicherungsbeiträge und setzt den Betrag bei den Werbungskosten an.
Nicht vergessen: Nachweis beilegen (Kopie).
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Tipp vom 09.05.2006, 10:13
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